IMPRESSUM

Verantwortlich für den Inhalt des Online-Angebots und Anbieter der Dienste:

Hanseatisches Versicherungs- & Finanzkontor GmbH & Co. KG
Ecksweg 12
21521 Dassendorf
Telefon: +49 4104 9078570-0
Telefax: +49 4104 9078570-7

E-Mail: info@hanse-finanzwerk.de

Registergericht: Amtsgericht Lübeck, Registernr.: HRA 9192 HL

Komplementärin und Geschäftsführerin:

SPG Beteiligungs GmbH
Ecksweg 12
21521 Dassendorf
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Geschäftsführer: Sascha Göttmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck, Registernr.: HRB 18187 HL

Inhaltlich Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:

Sascha Göttmann, Ecksweg 12, 21521 Dassendorf

Statusangaben

– Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Abs.1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO), Registernummer: D-F-150-SBX1-34

– Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 GewO, Registernummer: D-HF37-S1HHG-10

– Immobiliardarlehensvermittler gem. § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, Registernummer: D-F-150-SBX1-34

Die Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die Eintragung im Vermittlerregister kann überprüft werden  unter www.vermittlerregister.info oder bei der DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Strasse 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005860 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf).

Aufsichtsbehörde für die o.g. Tätigkeiten

IHK zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck

www.ihk-schleswig-holstein.de

Berufsrechtliche Regelungen und Erlaubnisse

Die Erlaubnisse umfassen die Tätigkeiten nach:

  • § 34d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO, 59 Abs. 1 VVG – Versicherungsmakler
  • 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO): Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
  • 34i Abs. 1 Satz 1 GewO – Immobiliardarlehensvermittler

Sonstige berufsrechtliche Regelungen:

  • § 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV)
  • Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und
Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben
könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch
    physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von
    Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des
    Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit
    oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren
Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht
angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung
erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen
vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und
ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich
bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem
Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Beschwerdemanagement

Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sie können dazu die oben genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden. Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.